Newsletter Juli 2010
ZM - Zusammenfassende Meldungen
Das MwSt.-Paket 2010 “macht wieder auf sich aufmerksam”, denn der Gesetzgeber hat Änderungen für die Zusammenfassenden Meldungen eingeführt, die wiederum Anpassungen im eigenen Workflow erfordern.
Björn Büchsenschütz, Berater der Comsol, hat für uns die wichtigsten Punkte zusammengefaßt.
Ab dem 01. Juli 2010 haben sich die Meldezeiträume für die Zusammenfassende Meldung (ZM) geändert. Wurde die Grenze von 100.000 Euro (ab 2012 nur noch 50.000 Euro) in den letzten vier Quartelen nicht überschritten, hat der Unternehmer ein Wahlrecht:
- Der Unternehmer kann die Zusammenfassende Meldung monatlich abgeben, muss es aber nicht.
- Möchte der Unternehmer die Meldung monatlich abgeben, so muss er dies auf dem Formular der ZM ankreuzen. Diese Entscheidung ist für 12 Kalendermonate bindend und danach über das ZM-Formular widerrufen werden.
Mit der Überschreitung der Grenze endet dieses Wahlrecht und er muss monatlich melden. Zeichnet sich die Überschreitung der Grenze innerhalb eines Quartal ab, so sind die bereits vergangenen Monat einzeln oder zusammengefasst, hier besteht ein Wahlrecht, zu melden und die verbleibenden Monat einzeln zu melden. Hierbei ist zu beachten, dass die Dauerfristverlängerung aus der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) nicht greift. Die ZM muss bis zum 25. des Folgemonats nach Ablauf des Meldezeitraums bei Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingegangen sein.
Hinweis für unsere Kunden:
Auf Grund dieser Rechtsänderung ergeben sich auch Änderungen in Microsoft Dynamics NAV (Navision). Der Report, der die XML-Datei für das Internetportal des BZSt erstellt, musste angepasst werden und kann hier angefordert werden: Bestellung per E-Mail
Weitergehende Informationen im Internet:
- Haufe Verlag
- BMF-Schreiben v. 15.6.2010 IV D 3 – S 7427/08/10003-03
Autor: Björn Büchsenschütz, Berater Comsol





